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Arbeitsrecht

Weil 24 Stunden am Tag nicht ausreichen, um noch andere Rechtsgebiete mit hoher Kompetenz bearbeiten zu können. Deshalb bearbeite ich seit vielen Jahren ausschließlich nur Mandate im Arbeitsrecht und bin hier weiter spezialisiert:

Beratung von Führungskräften, Leitenden Angestellten, Geschäftsführern

  • Arbeitsverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge

  • Beratung bei Zielvereinbarungen, Boni und sonstigen variablen Vergütungsbestandteilen

  • Beendigung durch Aufhebungsvereinbarungen und Kündigungen

  • Verhandlung über Abfindungen

Beratung von Arbeitnehmern, besonders bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Kündigungen

  • Aufhebungsverträge

  • befristete Arbeitsverträge

  • Verhandlung über Abfindungen

Beratung mittelständischer Unternehmen (in Einzelfällen und in dauerhaften Beratungsverträgen)

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Beratung bei hohen Fehlzeiten und Minderleistung

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Beratung von Betriebsräten

  • Vorbereitung und inhaltliche Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

  • Beratung bei Umstrukturierung und Stellenabbau

  • Begleitung bei Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan

  • Vertretung bei Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht und Einigungsstellenverfahren

Sowohl Arbeitnehmer, Führungskräfte, Arbeitgeber und Betriebsräte?

 

Nach meiner Erfahrung lassen sich die „Akteure im Arbeitsrecht“ nicht pauschal in „gut“ und „böse“, „schwarz“ und „weiß“ kategorisieren.

Die Vertretung aller „Akteure“ im Arbeitsrecht hilft bei der Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte, da ich mich hierdurch in die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite „hineindenken“ kann, was erfahrungsgemäß eine optimale Interessenvertretung fördert.

Die Probleme sind vielfältig:

  • Abfindung

  • Abmahnung

  • Änderungskündigung

  • Änderungsvorbehalte

  • Arbeitnehmerhaftung

  • Arbeitslosengeld

  • Arbeitsunfähigkeit

  • Arbeitsvertrag

  • Arbeitszeit

  • Abwicklungsvertrag

  • AT-Angestellte

  • Aufhebungsvertrag

  • außerordentliche Kündigung

A

  • befristete Arbeitsverhältnisse

  • betriebliche Altersversorgung

  • Betriebsänderung

  • betriebsbedingte Kündigung

  • Betriebsrat

  • Betriebsratskosten

  • Betriebsratsschulung

  • Betriebsübergang

  • Betriebsvereinbarung

B

  • Datenschutz

  • Dienstwagen

  • Direktionsrecht

D

  • Einigungsstelle

  • Entgeltfortzahlung

E

  • Führungskräfte

F

  • Gesamtbetriebsrat

  • Gesamtbetriebsvereinbarungen

  • Geschäftsführer

G

  • Insolvenz

  • Interessenausgleich

I

  • Konzernarbeitsverhältnis

  • Konzernbetriebsrat

  • Konzernbetriebsvereinbarungen

  • krankheitsbedingte Kündigung

  • Kündigung

  • Kündigungsfristen

  • Kündigungsschutz

K

  • Leitende Angestellte

L

  • Mitarbeiterbeteiligung

  • Mitbestimmung

M

  • personenbedingte Kündigung

P

  • Sonderkündigungsschutz

  • Sozialplan

  • Sozialplanabfindung

  • Sperrzeit

S

  • Tarifvertrag

  • Teilzeitbeschäftigung

T

  • Überstunden

  • Unkündbarkeit

  • Urlaub

  • Urlaubsregelungen

U

  • Verdachtskündigung

  • Vergleich

  • Verhaltensbedingte Kündigung

  • Verjährung

  • Versetzung

V

  • Weisungsrecht

  • Wettbewerbsverbot

W

  • Zeugnis

Z

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