Über mich

Reiner Voß / view
Erfahrung
Meine konsequente Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ermöglichte mir bisher mehr als fünftausend Verfahren im Arbeitsrecht zu führen. Ich war viele Jahre Partner einer renommierten mittelständigen Kanzlei in Kaiserslautern und hatte dort das arbeitsrechtliche Referat geleitet. Die Partnerstellung habe ich aufgegeben, um mich als Einzelanwalt „voll und ganz“ auf die anwaltliche Betreuung konzentrieren zu können.

„Ein Tag ohne Arbeitsrecht ist möglich, aber sinnlos!“
(Ralph Stichler)
Kompetenz
„Ein Tag ohne Arbeitsrecht ist möglich, aber sinnlos!“ Eine geradezu kindliche Neugierde treibt mich an den Schreibtisch: Was haben die Gerichte im Arbeitsrecht neu entschieden? Arbeitsrecht wird weit stärker als andere Rechtsgebiete durch „Richterrecht“ geprägt. Der Kenntnis der Rechtsprechung kommt daher besondere Bedeutung zu. Jeden Tag ergehen eine Vielzahl von Urteilen in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit, dazu kommen gerade im Arbeitsrecht immer bahnbrechende Urteile des EuGH. Ich selbst war in einem Verfahren beim EuGH als Rechtsanwalt tätig, das zu einer Gesetzesänderung in Deutschland geführt hat. Meine „Lesefrüchte“ verwerte ich nicht nur unmittelbar in meiner anwaltlichen Tätigkeit, sondern auch in einer vielfältigen Referenten- und Dozententätigkeit, die dann ihrerseits wieder meine Anwaltstätigkeit vertieft.
Referent-Dozent-Fachautor
Ich war und bin seit vielen Jahren für verschiedene Veranstalter von Fortbildungen, Schulungen und Seminaren tätig.
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DAI (Deutsches Anwaltsinstitut e.V.) „Anwaltliche Vertretung von AT-Angestellten“ – geeignet für Fortbildungsnachweis für Fachanwälte im Arbeitsrecht
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Fachanwalt Forum Arbeitsrecht
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Pfälzische Rechtsanwaltskammer
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Fortbildung Saarländischer Anwaltsverein
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IFB – Institut für die Fortbildung von Betriebsräten
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Bildungswerk der Rheinland-pfälzischen Wirtschaft
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Evangelische Arbeitsstelle Kirche, Bildung und Gesellschaft
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Sportbund Pfalz
Darüber hinaus habe ich zahlreiche Schulungen für Personalabteilungen und Betriebsräte (Betriebsratsschulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG) eigenständig durchgeführt. Die Schulungstätigkeiten setze ich auch zukünftig fort.
Veröffentlichung mehrerer Fachaufsätze und Mitautor am „Handbuch des Arbeitsrechts“ (Wolters Kluwer, 17. Auflage) seit der 1. Auflage.