top of page

Mandatsbearbeitung

Terminvereinbarung

Ich möchte Ihnen schnellstmöglich mit „Rat und Tat“ zur Seite stehen.

 

Aus diesem Grund können Sie mir direkt über diese Homepage, per E-Mail oder Telefon eine Nachricht zukommen lassen.
 

Ich werde mich dann bei Ihnen unverzüglich melden.

Ich möchte alle Möglichkeiten der modernen digitalen Mandatsbearbeitung nutzen, um Sie bestmöglich anwaltlich beraten zu können. Ich bitte Sie deshalb die digitalen Formulare zeitnah sorgfältig auszufüllen. Ich werde Ihnen dann einen Zugang zu meinem digitalen Mandanten-Portal freischalten. Damit können wir sämtliche Unterlagen und Informationen gemeinsam nutzen und Nachrichten datenschutzkonform austauschen. Sie haben dadurch jederzeit ihre Akte auf dem Handy verfügbar. Sie können Dokumente sofort mit dem Handy fotografieren und mir über das Mandanten-Portal übermitteln.

​Bitte übersenden Sie mir Kostenbelehrung, Mandatsbedingungen und Vollmacht, damit ich sogleich für Sie tätig werden kann.

Vergütung

Meine Vergütung richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Sind Sie rechtsschutzversichert, haben Sie  – außer einer Selbstbeteiligung
(sofern vereinbart) – keine Kosten zu tragen.

 

Eine Erstberatung führe ich nicht kostenfrei durch. Auch eine fundierte Erstberatung benötigt eine hinreichende Vorbereitung und Einarbeitung, um eine seriöse Rechtsauskunft zu geben – um nicht lediglich den Ratschlag zu erteilen, auf jeden Fall einen Rechtsstreit zu führen.

Die Kosten

§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz: Jeder zahlt seinen Rechtsanwalt!

Aufgrund einer Sonderregelung im Gebiet des Arbeitsrechtes zahlt jede Partei außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten in 1. Instanz den von ihm beauftragten Rechtsanwalt selbst, ob gewonnen oder nicht. Erst ab der 2. Instanz gilt die übliche Kostenregelung, wonach die Partei, die den Prozess gewinnt, von der Gegenseite die Bezahlung der eigenen Anwaltskosten verlangen kann.

Rechtsschutzversicherung – Freie Anwaltswahl!

In der Praxis ist deshalb die Bedeutung einer Rechtsschutzversicherung hoch. Die Rechtsschutzversicherungen haben mit einer Anzahl von Rechtsanwälten Kooperationsabkommen geschlossen. Laut Deutschem Anwaltsverein sparen die Versicherungen dadurch Geld ein, weil mit diesen Anwälten Sonderkonditionen zu Gunsten der Versicherungen vereinbart sind. Ich habe keine derartige Kooperationsvereinbarung geschlossen, da ich keine „Vertragswerkstatt“ einer Versicherung sein möchte. Ich rücke stets die Interessen meiner Mandanten in den Vordergrund und will jeglichen Anschein eines Einflusses einer Rechtsschutzversicherung auf meine Rechtsberatung meiden. Auch wenn ich nicht durch Ihre Rechtsschutzversicherung empfohlen werde, können Sie dennoch aufgrund des Rechts der freien Anwaltswahl selbst entscheiden, ob Sie den von Ihrer Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt beauftragen oder mich.

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und sind auch nicht Mitglied einer Gewerkschaft, können Sie bei wirtschaftlich beengten Verhältnissen, insbesondere nach einer Kündigung, Prozesskostenhilfe beantragen.

Steuern sparen!

Vergütungen für rechtsanwaltliche Tätigkeit im Gebiet des Arbeitsrechts sind grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Ebenso der Teil der Prämie einer Rechtsschutzversicherung, der auf das Gebiet des Arbeitsrechts entfällt. Viele Rechtsschutzversicherungen weisen diesen Teil auf der Prämienrechnung aus.

bottom of page